Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH und ihre Folgen

Die Sitzverlegung und Verschmelzung einer GmbH mit einer Gesellschaft im Ausland ist nur dann möglich, wenn weder eine Überschuldung noch eine Zahlungsunfähigkeit der GmbH vorliegen. Doch wie stellen Sie fest, ob eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlungsunfähig ist und was sollten Sie tun, wenn dies der Fall ist?

Wann liegt die Zahlungsunfähigkeit der GmbH vor?

Als zahlungsunfähig gilt eine GmbH, wenn sie ihre Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Stellt ein Schuldner also seine Zahlungen ein, wird angenommen, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

GmbH-Insolvenz - die Folge der Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH ist nach der Insolvenzordnung (InsO) Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist sozusagen Insolvenzreife eingetreten. Doch nicht nur die Zahlungsunfähigkeit ist ein Grund für die Insolvenz einer GmbH, sondern auch die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund

Die drohende Zahlungsunfähigkeit wird nach der Insolvenzordnung (InsO) dann angenommen, wenn absehbar ist, dass die GmbH in der Zukunft nicht in der Lage sein wird, ihren Zahlungspflichten nachzukommen, sofern diese fällig werden. Als Zeitraum, der dabei zu prognostizieren ist, gelten 24 Monate.

GmbH-Geschäftsführer: Pflicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit besteht Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet, der GmbH-Geschäftsführer muss bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Kommt die Geschäftsführung ihrer Pflicht nicht nach und stellt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, kann sich der Geschäftsführer der GmbH der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Je länger sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinauszögert, umso größer ist das Risiko für Altgläubiger, dass sich die Schulden erhöhe und die Insolvenzmasse geringer wird.

Geschäftsführerhaftung - ernstzunehmende Konsequenzen

Sorgfalt in Sachen Insolvenz einer GmbH im Fall einer finanziellen Schieflage ist auch deshalb wichtig, weil eine persönliche Haftung ins Spiel kommen kann. Ein Hinauszögern des Insolvenzantrages ist deshalb keine Option.

Die Entscheidung, die Insolvenzanmeldung vorzunehmen, sollte also möglichst so schnell wie möglich getroffen werde, um Haftungsgefahren zu minimieren.

Bedeutet eine GmbH-Insolvenz immer das Ende des Unternehmens?

In der Regel führt die Insolvenz einer GmbH zu Ihrer Zerschlagung. Das Gesetz sieht aber auch die Option einer Sanierung des Unternehmens vor.

Schließlich bringen Unternehmen automatisch Risiken einer Krise mit sich. Sowohl der Ablauf als auch alle zu treffenden Sanierungsmaßnahmen bedürfen allerdings unter anderem der Erarbeitung eines soliden Sanierungsplans. Daher ist zu empfehlen, dass sich die Geschäftsführung bei einer möglichen Unternehmenssanierung Experten mit ins Boot holt. Dabei sollte es sich um Experten in Betriebswirtschaft und Insolvenzrecht handeln, doch auch ausgesprochene Experten in Sachen Steuerrecht stehen Ihnen mit Fachkenntnis zur Seite.

Liegt keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH oder UG vor und Sie wünschen sich eine schnelle Löschung des Unternehmens durch Sitzverlegung ins Ausland, finden Sie auf unseren Seiten weitere Informationen. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen außerdem gern zur Verfügung.

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Überschuldung einer GmbH - Wann sie vorliegt und was zu tun ist