
Über uns
Mehr zu sitzverlegung.gmbh und wer dahintersteht
Egal wo Sie hinschauen: In unserer Branche ist es immer noch üblich, im Raster von Nationalstaaten zu denken. Kaum ein Rechtsanwalt oder Steuerberater schaut über den eigenen Tellerrand hinaus. Wir halten diese Denkweise für überholt und plädieren für einen holistischen Beratungsansatz jenseits der Staatsgrenzen.
Wir haben daher den Content unserer diversen Websites rund um das Thema GmbH-Sitzverlegung neu organisiert, generalüberholt und zentral auf einer Website zusammengefasst. Das Ergebnis ist Sitzverlegung.gmbh
Unser Ziel mit dieser Website ist, Sie zur Sitzverlegung Ihrer GmbH in mehrere mögliche Länder ergebnisoffen und transparent zu informieren und zu beraten.
Die Unternehmen dahinter
Diese Website ein Gemeinschaftswerk von Steuerkanzlei St Matthew und STM Corporate Tax & Strategy.
Die Steuerkanzlei St Matthew ist eine 2006 gegründete und in der City of London ansässige britische Steuerberatungskanzlei. Die Kanzlei hat sich seit der Kanzleigründung auf die Beratung und laufende steuerliche Betreuung internationaler Mandanten in UK spezialisiert. Sie berät Unternehmen und natürliche Personen aus ganz Europa, die wirtschaftliche Interessen in Großbritannien haben, in dem Land wohnansässig, an der Gründung eines Unternehmens interessiert sind oder anderweitig steuerpflichtig in UK sind.
STM Corporate Tax & Strategy mit Sitz in Austin, Texas ist spezialisiert auf die strategische steuerliche Planung und Beratung im Kontext des internationalen Steuerrechts und bei grenzüberschreitenden Zusammenhängen, insbesondere wenn es um Jurisdiktionen jenseits UK und USA geht. Die meisten Mandanten sind Unternehmer aus Europa und Asien, die einen Umzug bzw. eine Firmengründung im Ausland planen und Anwälte bzw. Experten dahingehend suchen.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH oder UG ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung Ihrer GmbH ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können.
Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann.
Wichtiger Hinweis
Beim hier beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs.