
GmbH-Sitzverlegung in die USA in 4-6 Wochen per Verschmelzung mit einer US-Corporation
Es erscheint zunächst ein Widerspruch zu sein, dass wir im Kontext von England darauf hinweisen, dass Brexit die Sitzverlegung nach UK verunmöglicht hat und nun die USA als neues Zielland vorstellen. Denn wenn das Verfahren nur mit EU-Jurisdiktionen funktioniert, wie kann dann dann die Verschmelzung mit einer US-Gesellschaft funktionieren?
Doch hier haben wir die Rechnung ohne den Wirt gemacht:
Tatsächlich haben sich die USA (nicht aber Großbritannien) nach dem Zweiten Weltkrieg im internationalen Handel zahlreiche Privilegien durch die deutsche Regierung zusichern lassen. So sieht der Deutsch-amerikanischer Freundschafts -, Handels - und Schifffahrtsvertrag von 1954 vor, dass im Verhältnis zu den USA die Gründungstheorie Anwendung findet mit der Folge, dass das Gesellschaftsstatut des US-Bundesstaates maßgeblich ist, in dem die Gesellschaft gegründet wurde.
Damit sind US-Gesellschaften rechtlich EU-Gesellschaften gleichgestellt, bei denen ebenfalls die Gründungstheorie angewendet wird.
Somit sind aus unserer Sicht die USA eine interessante Alternative zum UK, wenn es um die Sitzverlegung geht. Dies vor allem auch das wegen, weil das Gesellschafts- und Insolvenzrecht in etlichen US-Bundesstaaten mindestens genauso attraktiv ist, wie in UK.
Auf der Website unserer Schwester-Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas erfahren Sie mehr zur Sitzverlegung Ihrer GmbH oder UG mit einer US-Gesellschaft.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung Ihrer GmbH oder UG ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können.
Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG in die USA in Auftrag geben
Wichtiger Hinweis
Beim hier beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs.