Beratung zur GmbH-Löschung per Verschmelzung mit Gesellschaft im Ausland

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £600

Über Herrn Sauerborn berichtet haben u.a.:

Setzen Sie sich bereits seit längerem mit der Idee der Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland auseinander? Dann haben Sie vermutlich auch den Eindruck, dass Sie alle brauchbaren Informationen, die Sie im Internet finden konnten, gelesen haben und sich schon einen guten ersten Eindruck verschafft haben. Wie geht es von hier aus weiter? 

Wie wäre es mit einem Beratungsgespräch mit einem ausgewiesenen Experten zum Thema internationale Steuergestaltung und grenzüberschreitende Verschmelzungen? Im Rahmen eines Strategiegespräches können Sie Ihr Vorhaben in aller Ruhe besprechen und sich konstruktives Feedback holen. Sie können Ihre Fragen beantworten und sich inspirieren lassen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie richtigliegen oder sich auf dem Holzweg befinden. Sie lassen sich über steuerliche Risiken und mögliche Steuerfallen aufklären.

Denn eins ist klar: Wer bei steuerlich ambitionierten Auslandsvorhaben Erfolg haben will, braucht Beratung. Das gilt heute mehr denn je.

Zweifellos haben sich die Regeln und Gesetze rund um die internationale Steuergestaltung in den letzten Jahren extrem verschärft. Auch die Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland ist davon betroffen. 

Wenn Sie sich von mir zu internationalen Steuerthemen und zur Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland beraten lassen, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihnen nur Lösungen präsentieren, die zum Zeitpunkt der Beratung rechtssicher und überprüfbar sind.

Sie werden aus den Medien so gut wie ich wissen, dass sich die Dinge laufend im Fluss befinden und der ständigen Justierung bedürfen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist und dass Sie bereit sind, sich darauf einzulassen.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem hinsichtlich einer angedachten Sitzverlegung bzw. Löschung Ihrer GmbH, z.B.:

„Kann ich mein Unternehmen nach Irland verlagern?“ oder

„Darf ich mit deutschem Wohnsitz legal eine Auslandsgesellschaft in Malta führen?“ oder

„Fällt die Wegzugsteuer in Deutschland an?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Sachverhalten wir Sie rund um die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten rund um das Thema umfassend beraten, z.B.:

  • Sitzverlegung Ihrer GmbH nach USA, UK, Malta und Irland

  • Wohnsitzverlagerung nach USA, UK, Irland und Malta

  • Unternehmensverlagerung nach USA, UK, Irland und Malta

  • Betriebsstättenproblematik/Substanz

  • Funktionsverlagerung ins Ausland

  • Internationaler automatischer Informationsaustausch (OECD CRS)

  • OECD Base Erosion und Profit Shifting (BEPS) Initiative der OECD

  • Außensteuergesetz/Controlled Foreign Corporation (CFC) Rules

  • Non-Dom Besteuerung (Remittance Basis)

  • Sitz der geschäftlichen Oberleitung/Management and Control

Wir kennen uns nicht nur hinsichtlich der Sitzverlegung Ihrer GmbH aus, sondern haben auch vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Vorhaben, zum Beispiel in UK, Irland, USA, Malta, Isle of Man und Bahamas.

7 konkrete Praxis-Beispiele zu in der Beratung besprochenen Fragestellungen

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Was ist besser: Sitzverlegung nach Malta oder nach Irland?

  • Macht die Sitzverlegung nach UK im Kontext von Brexit noch Sinn?

  • Meine GmbH ist verschuldet bzw. zahlungsunfähig. Was nun?

  • Wie gestalte ich meinen Umzug nach Malta im Hinblick auf meine GmbH?

  • Kann ich Teile meines Unternehmens nach Irland verlagern?

  • Was mache ich, wenn meiner GmbH in ein oder zwei Jahren möglicherweise finanzielle Probleme drohen?

  • Wie vermeide ich eine Betriebsstätte in meinem Wohnsitzstaat?

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Buchung: Sie können bei der Buchung direkt einen Termin im Kalender von Herrn Sauerborn auswählen, der Ihnen am besten passt. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Informationen wie z.B. den Zoom-Einwahldaten.

2 - Kosten: Die Beratung kostet £600. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

3 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

4 - Beschreibung des Sachverhalts: Sobald der Termin steht, kann es hilfreich sein, Ihr Anliegen oder Ihre Fragen in einer E-Mail zusammenzufassen und an uns zu senden (als Antwort auf die Buchungsbestätigung). WICHTIG: Herr Sauerborn hat keine Zeit, umfangreiche Unterlagen und Sachverhalte vor dem Gespräch zu prüfen. Das Gespräch dient einer Standortbestimmung. Eine detaillierte Analyse und Konzeption (“Fahrplan”) kann anschließend separat in Auftrag gegeben werden.

100% Zufriedenheitsgarantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.