
Kosten
Das Honorar für die Sitzverlegung Ihrer GmbH beläuft sich wie folgt:
Die Preisunterschiede entstehen im Wesentlichen durch die unterschiedlichen externen Kosten, die unserer Kanzlei durch behördliche Gebühren und Honorare von Anwälten und Steuerberatern in den einzelnen Ländern entstehen.
Darin enthalten sind sämtliche auf dieser Website beschriebenen Leistungen, nämlich:
Bereitstellung der aufnehmenden Firmenstruktur in UK, Irland, Malta oder USA, in welcher die Organe der deutschen Gesellschaft identisch abgebildet sind (d.h. Gesellschafter und Geschäftsführer sind mit der deutschen GmbH / UG identisch).
Firmensitz in England, Irland, Malta oder USA für ein Jahr.
Bereitstellung der beglaubigten, apostillierten und übersetzten Firmendokumente und Vertretungsnachweise (werden vom Notar benötigt).
Beurkundungsreife Schriftsätze für die Übernahme, Verschmelzung und Löschung der GmbH, die wir direkt einem Notar Ihrer Wahl per E-Mail zukommen lassen (wenn Sie keinen Notar haben, können wir einen Notar in Berlin empfehlen, der mit dem Verfahren vertraut ist).
Unterstützung Ihres Notars, falls dieser Fragen zu den Schriftsätzen hat oder Hilfestellung bei der Durchführung benötigt (kommt sehr selten vor).
Laufende Betreuung & Support vor und nach der Löschung der Gesellschaft. Unser kleines, aber erfahrenes deutschsprachiges Team ist zu den üblichen Londoner Bürozeiten telefonisch oder per Email zu erreichen.
Sie sehen - alle Kosten rund um das Verfahren sind in dem Pauschalhonorar enthalten. Hinzu kommen lediglich Ihre Notargebühren für die Beurkundung der Schriftsätze.
Nach Löschung der GmbH bzw. UG entscheiden Sie, wie es weitergeht. Soll die Gesellschaft im Ausland weitergeführt werden? Soll Sie voll tätig werden? Sollten Sie uns mit der steuerlichen und administrativen Betreuung der Gesellschaft beauftragen wollen, entstehen dann die üblichen Honorare für die laufende Betreuung.
Zusatzleistungen werden separat berechnet. Dazu zählen z.B. die Verwendung von Bestandgesellschaften. Gerne unterbreiten wir dazu ein individuelles Angebot.
Sollen mehrere Gesellschaften verschmolzen werden, räumen wir Ihnen einen Rabatt ein und unterbreiten ein individuelles Angebot.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung Ihrer GmbH ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können und bei dem wir Sie eingehend zu Kosten und Rechtsfolgen beraten können.
Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH und den besten Zeitpunkt für die Sitzverlegung ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG in Auftrag geben
Wichtiger Hinweis
Beim hier beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs.