
Mandatieren Sie unsere Kanzlei jetzt online für die Sitzverlegung nach Ihrer GmbH, UG oder AG ins Ausland
Hier können Sie uns bequem online mandatieren und die Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft ins Ausland in Auftrag geben. Wir haben die Online-Mandatierung möglichst einfach gestaltet. Details der zu verschmelzenden Gesellschaft fragen wir daher an dieser Stelle nicht an. Nach Erhalt Ihres Auftrags melden wir uns bei Ihnen, um alle weiteren Details persönlich mit Ihnen zu besprechen.
Zahlung per Überweisung
Bei der Online-Mandatierung können Sie mir Karte bezahlen. Wenn Sie lieber per SEPA-Überweisung in Euro bezahlen möchten, kontaktieren Sie und bitte (Details in der Fußzeile) und wir senden Ihnen eine Rechnung zu.
Bitte vor Mandatierung lesen!
Wir gehen davon aus, dass die ins Ausland zu verlegende Gesellschaft
✅ nicht überschuldet ist,
✅ nicht zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist,
✅ keine stillen Reserven hat und
✅ wertlos ist (auf Basis der gängigen Bewertungsmethoden).
Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, buchen Sie bitte im Vorfeld ein Beratungsgespräch.
WICHTIG: Ihr Notar wird die Verschmelzung nicht beurkunden, wenn sich die Gesellschaft in finanzieller Schieflage befindet. Bitte beauftragen Sie uns NICHT, wenn dies bei Ihrer Gesellschaft der Fall sein könnte. Sie erhalten von uns keine Honorarerstattung, wenn Ihr Notar die Beurkundung der Verschmelzung ablehnt.