Überschuldung einer GmbH - Wann sie vorliegt und was zu tun ist
Eine Verschmelzung Ihrer GmbH oder UG mit einer Auslandsgesellschaft, sei es in Malta, England, Irland oder den USA, ist ausschließlich möglich, wenn Ihr Unternehmen nicht überschuldet ist und auch nicht de-facto überschuldet ist. Eine de-facto -GmbH-Überschuldung kann dabei auch dann vorliegen, wenn sie rechtlich nicht gegeben ist.
Zum Beispiel kann die de-facto-Überschuldung einer GmbH vorliegen, wenn Ihr Unternehmen ausstehende Forderungen in Höhe von 200.000 Euro, aber Verbindlichkeiten in Höhe von 200.000 EUR hat und einen Kontostand von 1.500 EUR aufweist. Rein rechtlich liegt keine Überschuldung vor. De-facto aber schon, denn jeder weiß, dass die ausstehenden Forderungen niemals vollständig realisiert werden können.
In unserem Beitrag erfahren Sie, wann die Überschuldung einer GmbH (oder die Überschuldung UG) gegeben ist und welche Schritte zur Überschuldungsprüfung eingeleitet werden sollten.
Was ist eine GmbH-Überschuldung?
Was genau unter Überschuldung zu verstehen ist, legt in Deutschland das Gesetz fest. So lautet die Definition hierzu nach der Insolvenzordnung (InsO) im § 19 Abs. 2:
„Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“
Nach § 19 Abs. 1 InsO ist die Überschuldung Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens.
Verbindlichkeiten höher als das Vermögen
Ein Überschuldung liegt also dann vor, wenn das Unternehmen nicht mehr ausreichend Vermögen hat, um seine Schulden zu begleichen.
Entscheidend bei der Frage, ob es sich um eine Überschuldung der GmbH handelt, ist dabei aber auch, ob sich dies in absehbarer Zeit ändern könnte. Schließlich kommt es gar nicht so selten vor, dass ein Unternehmen beispielsweise Lieferanten bezahlen muss, aber selbst darauf wartet, dass in jedem Moment Kundengelder aufs Konto gezahlt werden. Damit ist das Unternehmen zwar Schuldner, ein Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit liegt aber nicht automatisch vor. Ob diese gegeben ist, muss der Unternehmer allerdings genau prüfen.
Die Insolvenz - eine logische Folge?
Wann ist eine GmbH insolvent? Das ist die Schlüsselfrage bei der Entscheidung, ob eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung tatsächlich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen muss.
Die Insolvenz liegt definitiv vor, wenn eine Unternehmergesellschaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgehen kann, Forderungen nicht mehr begleicht und somit nach § 17 InsO in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht ist.
Zahlungsunfähigkeit - eine ernstzunehmende Situation
Stellen die Gesellschafter oder die Geschäftsführung einer GmbH fest, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, besteht Insolvenzantragspflicht. Das heißt, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Kommen die Gesellschafter dieser Insolvenzantragspflicht nicht nach, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig.
Fortbestand oder Insolvenz?
Hat sich bei Überprüfung der Überschuldung einer GmbH gezeigt, dass das Unternehmen noch zahlungsfähig ist, besteht also die Möglichkeit der Fortführung. Diese ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn tatsächlich absehbar ist, dass nicht innerhalb absehbarer Zeit doch die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Ist vollkommen klar, dass das aktuelle Geschäftsjahr zum Überschuldungsstatus führt, ist eine Fortführung nicht sinnvoll.
Bevor tatsächlich von einer Überschuldung einer GmbH ausgegangen wird, muss eine Fortführungsprognose erstellt werden.
Fortbestehensprognose erstellen
Zur Fortführung des Unternehmens müssen im Rahmen der Fortbestehensprognose drei Kriterien erfüllt sein:
Der Wille zur Fortführung des Unternehmens muss bestehen.
Es muss ein realistisches Unternehmenskonzept für das aktuelle, aber auch für das kommende Geschäftsjahr geben.
Eine Prognose zur Liquidität zeigt, dass die GmbH nicht in Kürze Zahlungsunfähigkeit erlangt.
Die Folgen der Fortbestehensprognose
Fällt die Fortbestehensprognose positiv aus, besteht keine Überschuldung der GmbH.
Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus und ist Zahlungsunfähigkeit gegeben, besteht, wie bereits erwähnt, Insolvenzantragspflicht. Dieser sollten Geschäftsführer unbedingt nachkommen, denn Insolvenzverschleppung ist strafbar.
Haftung für die Verbindlichkeiten der GmbH
Ein Vorteil von GmbHs als Kapitalgesellschaften ist, dass für die Verbindlichkeiten die GmbH haftet. Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer haften also nicht mit ihrem Privatvermögen.
Regelungen und Ausnahmen in Sachen Haftung
Voraussetzung dafür, dass Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen haften, ist jedoch, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Dazu gehört eben auch, dass der Geschäftsführer der Insolvenzantragspflicht nachkommt, wenn eine Verschuldung gegeben ist.
Stellen Sie bei einer Überschuldungsprüfung fest, dass keine Überschuldung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre GmbH durch grenzüberschreitende Verschmelzung mit einer Gesellschaft im Ausland schnell und geräuschlos zu löschen. Sind Sie an einer derartigen Sitzverlegung Ihrer GmbH interessiert, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern! Auch, wenn Sie anderweitige Fragen zum Insolvenzrecht oder auch zur Verbraucherinsolvenz, zum Stammkapital einer GmbH oder zu einer anderen Gesellschaftsform haben, können Sie uns ansprechen.