GmbH-Sitzverlegung nach Irland in 4-6 Wochen per Verschmelzung mit einer irischen Limited

Nachdem das Verfahren in England nach Brexit etwaige Haftungsrisiken für die in Deutschland lebenden Geschäftsführer der GmbH oder UG nachsichzieht, ist Irland die nächstbeste Jurisdiktion für das Verfahren.

Im Grundsatz raten wir zu folgendem Vorgehen:

  • Wenn Sie planen, die Limited nach der Umwandlung nicht zu aktivieren bzw. wenn Sie diese so schnell wie möglich löschen wollen, dann sollten Sie wissen, dass die Löschung der Limited in Irland auf jeden Fall länger dauert, als in England. Die englische Limited ist nach drei Monaten gelöscht, in Irland kann es bis zu 12 Monate dauern, bis die irische Limited (Ltd) gelöscht ist, wobei Ihnen in dieser Zeit keine Kosten entstehen.

  • Wir meinen aber, dass sich Malta und Irland nur dann als Sitzstaaten eignen, wenn Sie die Limited Company dort als aktives Unternehmen weiterbetreiben wollen. Gerne verweisen wir Sie in diesem Kontext auf unsere kleine Entscheidungshilfe zu Malta und Irland.

Vielleicht kommt doch das englische Verfahren für Sie in Frage?

Nochmals: Aus englischer Sicht spielt Brexit für Überlegungen zur Sitzverlegung nur eine untergeordnete Rolle. Auch nach Brexit lässt sich das Verfahren wie gehabt in UK durchführen. Brexit ist nur dann relevant, wenn Sie erwarten, dass es zu einem möglichen Haftungsfall nach Löschung der GmbH oder UK kommen sollte. Ist dies der Fall, kann aufgrund des EU-Austritts Großbritanniens ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft belangt werden.

Kosten

Es gelten die von uns auf dieser Seite angegebenen Honorare. Darin sind alle Leistungen enthalten. Es kommen ledigliche Ihre deutschen Notargebühren hinzu.

Was ist der nächste Schritt?

Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung Ihrer GmbH ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können.

Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann. Auch wenn Sie allgemeine Fragen zum Unternehmen gründen in Irland, zur irischen Stiftungs-Limited, der Company Limited by Guarantee oder auch zu einem Registered Office haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG nach Irland in Auftrag geben

Wichtiger Hinweis

Beim hier auf unserer Webseite beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs. Wenn Sie dagegen für eine Insolvenz Irland auserkoren haben und in Irland Schulden einem Ende bereiten wollen, können Sie sich für eine Beratung zur Irland Insolvenz natürlich auch an uns wenden. Wir informieren Sie zu Fragen der Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung gern. Auch auf das Irland Insolvenzverfahren, Einzelheiten zum Insolvenzrecht und andere Fragen zum Privatinsolvenzverfahren können Sie mit uns besprechen.