
GmbH-Sitzverlegung nach Malta in 4-6 Wochen per Verschmelzung mit einer maltesischen Limited
Nachdem das Verfahren in England nach Brexit etwaige Haftungsrisiken für die in Deutschland lebenden Geschäftsführer der GmbH oder UG nachsichzieht, ist Malta die nächstbeste Jurisdiktion für das Verfahren.
Im Grundsatz raten wir zu folgendem Vorgehen:
Wenn Sie planen, die Limited Company nach der Umwandlung nicht zu aktivieren bzw. wenn Sie diese so schnell wie möglich löschen wollen, dann sollten Sie wissen, dass die Löschung der Limited in Malta (Malta Ltd.) ein komplizierter und langwieriger Vorgang ist, der in der Regel eine gerichtliche Anhörung beinhaltet.
Wir meinen aber, dass sich Malta und Irland nur dann als Sitzstaaten eignen, wenn Sie die Limited dort als aktives Unternehmen weiterbetreiben wollen. Gerne verweisen wir Sie in diesem Kontext auf unsere kleine Entscheidungshilfe zu Malta und Irland.
Vielleicht kommt doch das englische Verfahren für Sie in Frage?
Nochmals: Aus englischer Sicht spielt Brexit für Überlegungen zur Sitzverlegung nur eine untergeordnete Rolle. Auch nach Brexit lässt sich das Verfahren wie gehabt in UK durchführen und hier nach wie vor eine Firmengründung realisieren. Brexit ist nur dann relevant, wenn Sie erwarten, dass es zu einem möglichen Haftungsfall nach Löschung der GmbH oder UK kommen sollte. Ist dies der Fall, kann aufgrund des EU-Austritts Großbritanniens ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft belangt werden.
Kosten
Es gelten die von uns auf dieser Seite angegebenen Honorare. Darin sind alle Leistungen enthalten. Es kommen ledigliche Ihre deutschen Notargebühren hinzu.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung Ihrer GmbH ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können.
Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH und auf das Thema Limited gründen in Malta ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann. Sprechen Sie daher mit uns auf jeden Fall über Ihre Fragen zur Malta Limited und zur Sitzverlegung Ihrer Firma.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG nach Malta in Auftrag geben
Wichtiger Hinweis
Beim hier beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs.