UG gründen: Vorteile und Hinweise zur Sitzverlegung
Unternehmer haben in Deutschland verschiedene Rechtsformen für die Gründung einer Gesellschaft zur Auswahl. Eine von ihnen ist die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH. Wir erklären Ihnen, wie die UG gegründet wird und worauf bei der Sitzverlegung zu achten ist.
Zunächst einmal soll die Frage geklärt werden, was der Unterschied zwischen der UG und der GmbH bzw. der GmbH Gründung ist.
Die Unternehmergesellschaft als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH
Die UG wird oft auch als „kleine GmbH“ bezeichnet. Dies hängt damit zusammen, dass der Hauptunterschied zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Höhe des Kapitals liegt. Die Gesellschafter einer GmbH müssen bei der Gründung der GmbH mindestens 25.000 EUR Stammkapital erbringen.
Bei der UG (haftungsbeschränkt) beträgt die Höhe des Mindest-Stammkapitals dagegen nur 1 EUR. Daher wird die UG mitunter auch 1-Euro-GmbH genannt.
Die Unternehmergesellschaft als Option für Existenzgründer und kleine Unternehmen
Das geringe zur erbringende Stammkapital soll es Existenzgründern und kleineren Unternehmen möglich machen, in der Unternehmenswelt Fuß zu fassen, ohne dass ein hohes Mindestkapital nötig wäre.
Wer wenig Kapital hat, kann damit dennoch ein Unternehmen gründen und profitiert zugleich von der beschränkten Haftung. Aufgrund der Haftungsbeschränkung haften Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter der UG also nicht mit Ihrem privaten Vermögen. Dafür gibt es allerdings eine Rücklagepflicht nach der UG-Gründung.
Das heißt, wer eine UG gründen möchte, muss nach der Gründung 25 % des Jahresgewinns sparen, bis eine Rücklage in Höhe von 25.000 EUR und somit in Höhe des Stammkapitals einer GmbH erreicht ist. Sacheinlagen sind für die besagte Rücklage nicht möglich.
UG gründen - Schritt für Schritt erklärt
Entwicklung der Geschäftsidee
Dieser Schritt steht vor der Gründung eines jeden Unternehmens und ist auch dann Voraussetzung, wenn Sie eine UG gründen wollen. Ohne Geschäftsidee dürfte der UG auch der Geschäftszweck fehlen, deshalb steht diese ganz am Anfang Ihres Businesses.
Zudem empfiehlt sich die Erstellung eines Businessplans. Entscheiden Sie auch, ob Sie die UG allein oder mit Geschäftspartnern gründen wollen. Gemeinsam können Sie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen, einer oder mehrere der Gesellschafter werden dann zum Geschäftsführer ernannt. Auch wo Ihr Geschäftssitz sein wird, sollten Sie festlegen. Zum Beispiel können Sie beschließen, dass zum UG gründen Berlin günstig ist.
Wahl des Firmennamens mit Hinweis auf Haftungsbeschränkung
Wählen Sie einen Namen für Ihre Firma und überprüfen Sie, ob dieser noch verfügbar ist. Dies können Sie beim zuständigen Registergericht oder auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) tun. Beachten Sie, dass es immer „UG (haftungsbeschränkt“) heißen muss. Der Hinweis auf die Haftungsbeschränkung muss also immer Teil des Firmennamens sein.
Gründungsdokumente erstellen
Erstellen Sie die Gründungsdokumente, die den Gesellschaftsvertrag und die Satzung Ihrer UG enthalten bzw. lassen Sie diese Dokumente erstellen. Die gehört zu den zwingenden Gründungsformalitäten dazu.
Beachten Sie dabei, dass die UG erst zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird, wenn die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Bis Sie die UG anmelden und sie im Handelsregister eingetragen ist, handelt es sich lediglich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Gründungskapital festlegen
Legen Sie das Gründungskapital fest. Bei einer UG müssen mindestens 1 Euro als Stammkapital auf ein Konto eingezahlt werden. Beachten Sie, dass zwar dieses Stammkapital der Haftung unterliegt, nicht aber ihr Privatvermögen, sobald die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist.
Wie bereits erwähnt, sind bei weniger als 25.000 Euro Stammkapital spezielle Sparmaßnahmen erforderlich, bis die Kapitalhöhe von 25.000 Euro erreicht und ein gewisses Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.
Beglaubigung beim Notar
Suchen Sie einen Notar auf und lassen Sie beim Notartermin den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung beglaubigen.
Anmeldung beim zuständigen Handelsregister
Die Gründung einer UG ist offiziell dann erfolgt, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung ins Handelsregister können Sie selbst vornehmen.
Weitere Anmeldungen vornehmen
Auf die Anmeldung beim Handelsregister folgen Anmeldungen beim Finanzamt, Gewerbeamt sowie bei der Industrie- und Handelskammer.
Ist all dies abgeschlossen, sind die Formalitäten im Großen und Ganzen auch schon bewältigt und Sie können voll mit Ihrem Business durchstarten. Je nachdem, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt oder wie Ihre persönlichen Zukunftspläne aussehen, haben Sie zudem die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umzuwandeln.
Es kann aber auch sein, dass sich Ihre Zukunftsaussichten und -pläne ganz anders entwickeln, als sie es sich noch als frischer Gründer vorgestellt haben. Dann ist bei der UG, ebenso wie bei der GmbH auch eine Sitzverlegung möglich. Mit dieser können Sie Ihre Unternehmergesellschaft beispielsweise schnell und unkompliziert durch eine Verschmelzung mit einer Gesellschaft im Ausland löschen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn keine direkte Insolvenzgefahr besteht.
Wollen Sie wissen, welche Vorteile Ihnen die Sitzverlegung von GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ins Ausland bietet, ob es Nachteile geben könnte und worauf dabei zu achten ist, sprechen Sie uns gern an. Auch, was Sie diesbezüglich zu Gesellschaftern, Gesellschaftsrecht im In- und Ausland u.v.m. wissen müssen und anderweitige Fragen, zum Beispiel zur Online Gründung, können wir Ihnen im Detail erklären.