Firmeninsolvenz - Ablauf der Regelinsolvenz
Laufen die Geschäfte eines Unternehmens nicht, wie sie eigentlich sollten, gibt es verschiedene Wege zur Veränderung. Ist das Unternehmen weder von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht noch von einer Überschuldung betroffen, ist eine Sitzverlegung ins Ausland eine Lösung, die neue Horizonte eröffnen kann. Steckt das Unternehmen jedoch bereit so tief in der Krise, dass bereits die Zahlungsunfähigkeit droht, kommt es zur Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz).
Die Folge der Firmeninsolvenz muss nicht in jedem Fall die Auflösung oder Liquidation der Firma sein. Es kann auch dazu kommen, dass das Unternehmen im Zuge der Firmeninsolvenz saniert wird. Allerdings kann der Antrag mangels Masse auch abgelehnt werden.
Insolvenzantrag stellen
Nach der Insolvenzordnung (InsO) müssen Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder wenn eine Überschuldung gegeben ist, wenn also das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht mehr nachkommen kann.
Bei einer derartigen Schieflage besteht Insolvenzantragspflicht. Versäumt es ein Geschäftsführer einer GmbH zum Beispiel, der Insolvenzantragspflicht nachzukommen, läuft er Gefahr, sich haftbar zu machen oder sich wegen Insolvenzverschleppung sogar strafbar zu machen.
Diese Phasen durchläuft das Unternehmen bei einer Insolvenz
Die Firmeninsolvenz ist in drei Phasen einzuteilen:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
das Insolvenzverfahren
den Abschluss der Insolvenz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht angemeldet. Welches Amtsgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, hängt vom Sitz des Unternehmens ab. Das Gericht prüft die Voraussetzungen für eine Insolvenz und den Eröffnungsgrund.
Ist ausreichend verwertbares Unternehmensvermögen vorhanden, um unter anderem die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter zu decken, erfolgt die Eröffnung der Insolvenz.
Das Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Pfändbares Vermögen des Unternehmens als Schuldner wird beschlagnahmt. Eine alternative Möglichkeit kann aber auch die Insolvenz in Eigenverwaltung sein, die beantragt werden muss.
Wie das Insolvenzverfahren abläuft, hängt unter anderem davon ab, ob es zur Liquidation des Unternehmens oder zur Sanierung kommt. Bei einer Liquidation wird das Vermögen veräußert und Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Ansprüche der Insolvenzgläubiger daraus zu befriedigen.
Bei einer Sanierung im Rahmen der Firmeninsolvenz kann der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan aufstellen und Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens festlegen. Es kann aber auch zum Verkauf der betroffenen Firmen kommen.
Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung durchführen
Alternativ zur Führung des Unternehmens durch einen Insolvenzverwalter kann man beim Insolvenzgericht also auch beantragen, die Unternehmensinsolvenz selbst zu managen. Ein derartiger Antrag muss bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Ganz allein bleibt man dabei dennoch nicht, denn das Insolvenzrecht sieht die Begleitung des Unternehmens durch einen Sachverständigen vor. Sinn einer solchen Insolvenz in Eigenverwaltung ist insbesondere, ein Sanierungskonzept durchzuführen und handlungsfähig zu bleiben.
Der Abschluss der Insolvenz
Bei der Frage, wie lange ein Insolvenzverfahren dauert, spielt unter anderem eine Rolle, für welchen Weg sich die Unternehmensführung oder der Insolvenzverwalter entscheiden.
Die Dauer bis zum Ende der Insolvenz ist also nur schwer vorherzusagen und nicht festgelegt, wie dies bei der Insolvenz für Privatpersonen der Fall ist. Geht man bei einer Privatinsolvenz davon aus, dass diese drei Jahre dauert, kann dies bei der Firmeninsolvenz deutlich länger dauern.
Bevor ein Unternehmen überhaupt erst in Schieflage gerät, kann Ihnen eine Sitzverlegung als Unternehmer und Privatperson ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Wenden sie sich bei Fragen zum Verfahren der Verschmelzung von GmbHs mit einer Gesellschaft im Ausland gern an uns. Wir stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.