Die Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz
In Deutschland haftet der Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unter bestimmten Bedingungen bei Insolvenz der Gesellschaft. Daher ist es besonders wichtig, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH rechtzeitig zu erkennen und die nötigen Schritte zu ergreifen.
Geschäftsführerhaftung - Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet eine Gesellschaft normalerweise nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen des GmbH-Geschäftsführers bleibt unangetastet. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall so.
So kann es im Rahmen einer Insolvenz dazu kommen, dass das GmbH-Geschäftsführer die persönliche Haftung übernehmen muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz Insolvenzreife der Gesellschaft keinen Insolvenzantrag stellt und es zur Insolvenzverschleppung kommt.
Wann Insolvenzreife gegeben ist
Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung besteht, sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, die Aktiva also die Passiva nicht mehr decken.
Wann der GmbH-Geschäftsführer Insolvenz anmelden muss
Für die Anmeldung der Insolvenz gibt es klare Fristen, die in Sachen Geschäftsführerhaftung ernstgenommen werden sollte. So sieht die Insolvenzordnung (InsO) einen Zeitraum von drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vor.
Im Fall der Überschuldung muss der Geschäftsführer den Antrag auf Insolvenz innerhalb von sechs Wochen stellen.
Keine Sitzverlegung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH
In diesem Zusammenhang weisen wir immer wieder darauf hin, dass die Sitzverlegung der GmbH ins Ausland bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgeschlossen ist. Diese kommt nur infrage, wenn Sie ein "gesundes" Unternehmen mit einer Gesellschaft im Ausland verschmelzen wollen.
Auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit liegt ein Eröffnungsgrund für eine Insolvenz vor. In diesem Fall ist eine Sitzverlegung also ebenso wenig möglich.
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers
Stellt der Geschäftsführer keinen Insolvenzantrag und es kommt zur Insolvenz, kann er persönlich für die Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Die Haftung erstreckt sich auch auf Rückzahlungsansprüche der Gläubiger, die vor der Insolvenz erfolgt sind. Der Geschäftsführer haftet dann mit seinem gesamten Privatvermögen.
Es ist daher wichtig, dass der Geschäftsführer einer GmbH bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft schnell handelt und einen Insolvenzantrag stellt. Dadurch kann er einer persönlichen Haftung entgehen.
Insolvenzverschleppung - mehr als die Haftung mit dem Privatvermögen
Sollte ein Geschäftsführer den Insolvenzantrag trotz Insolvenzreife nicht stellen, droht allerdings nicht nur die Haftung des Geschäftsführers hinsichtlich der Zahlungen aus seinem eigenen Vermögen infolge der Vorschriften des § 15b InsO.
Die Versäumnis, der Insolvenzantragspflicht nachzukommen - und somit die Insolvenzverschleppung-, kann auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Insolvenzrecht sieht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Dauer der Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Die Dauer der Geschäftsführerhaftung ist unterschiedlich. Je nach Haftungsgrund kann eine Geschäftsführerhaftung nach Ausscheiden des Geschäftsführers noch zehn Jahre lang bestehen.
Hinsichtlich der konkreten Haftungsdauer je nach Einzelfall sollten Sie aber immer zur Beurteilung und Beratung einen Rechtsanwalt heranziehen.
Haben Sie Fragen zum Haftungsrisiko der Geschäftsleitung einer GmbH oder möchten Sie mehr über Wege aus einer Unternehmenskrise oder die Sitzverlegung einer gesunden GmbH ins Ausland wissen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Richten Sie Ihre Frage einfach bei einer persönlichen Beratung an uns!