Grenzüberschreitende Verschmelzung: Vorteile und Herausforderungen
Die grenzüberschreitende Verschmelzung macht den Zusammenschluss von zwei Unternehmen aus verschiedenen Ländern möglich. Am Ende der Fusion steht ein einziges Unternehmen, das im besten Fall mit vereinten Kräften am Markt präsent ist.
Was ist eine grenzüberschreitende Verschmelzung?
Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist per Definition nach deutschem Recht eine Verschmelzung, an der mindestens eine der beteiligten Gesellschaften am Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder unterliegt. Nach dem Umwandlungsgesetz - § 122a grenzüberschreitende Verschmelzung – kann es sich auch um ein Unternehmen in einem anderen Land handeln, das Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
Die Vorteile einer grenzüberschreitenden Fusion
Eine grenzüberschreitende Verschmelzung kann für beide beteiligten Gesellschaften positiv sein. Insbesondere die zu verschmelzende Gesellschaft kann durch die Fusion Zugang zu neuen Märkten erhalten. Beide Unternehmen, sowohl die aufnehmende Gesellschaft als auch das zu verschmelzende, profitieren durch den Zugang zu Ressourcen, die sonst nicht zur Verfügung gestanden hätten.
Neue Technologien, personelle Ressourcen und Absatzmärkte
Dies betrifft sachliche Ressourcen und Technologien, aber auch personelle Ressourcen. Durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss können Tätigkeiten zusammengelegt und somit Arbeitszeit minimiert werden . Doppelarbeit durch Arbeitnehmer wird vermieden und die Kosten gesenkt.
Die Verschmelzung eines Unternehmens mit einem anderen Unternehmen im Ausland kann zudem dazu beitragen, die Bekanntheit einer Marke zu erhöhen. Neue Staaten bieten automatisch auch neue Absatzmärkte und somit die Chance auf neue Kunden und Geschäftspartner gleichermaßen.
Zu den Vorteilen hinzu kommt, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung die Sitzverlegung ins Ausland möglich und die Löschung einer Gesellschaft möglich macht, ohne dass eine Liquidierung erfolgen muss. Näheres hierzu können Sie auf unseren Informationsangebot zu den Vorteilen der Sitzverlegung einer GmbH nachlesen.
Die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung
Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist selbst im europäischen Wirtschaftsraum nicht unbedingt unproblematisch. Den Rechtsrahmen bietet zunächst einmal die Verschmelzungsrichtlinie der Europäischen Union.
Rechtsgrundlagen der Europäischen Union
Diese Verschmelzungsrichtlinie macht rein rechtlich die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen Kapitalgesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU möglich. Auch Länder wie Island, Liechtenstein und Norwegen, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind, kommen für eine derartige Fusion in Frage.
Trotz der bestehenden Regelungen auf EU-Ebene sind bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung allerdings die rechtlichen Bestimmungen in den betroffenen Mitgliedstaaten einzuhalten. Beide Parteien müssen sich dementsprechend über die rechtlichen Anforderungen und die möglichen rechtlichen Auswirkungen im Klaren sein, bevor Sie sich abschließend für die grenzüberschreitende Verschmelzung entscheiden.
Kulturelle Unterschiede beachten
Schon allein Sprachbarrieren können zu einer Herausforderung werden und zu Missverständnissen führen, sei es während der Verschmelzung oder auch später im Geschäftsalltag nach der Fusion.
Sowohl im Management als auch auf der Eben der Arbeitnehmer können darüber hinaus kulturelle Unterschiede zu Meinungsverschiedenheiten führen. Dies kann sich auf den Verschmelzungsplan auswirken, aber auch auf den späteren Business-Alltag der beteiligten Gesellschaften.
Bereits ganz am Anfang des Verfahrens sollten aus diesen Gründen angemessene Kommunikationskanäle eingerichtet werden, die nicht nur Sprachhürden überwinden können, sondern auch sensibel mit kulturellen Belangen umgehen.
Um den Anforderungen im Bereich der Jurisdiktion eines jeden Mitgliedstaats und der entsprechenden Komplexität gerecht zu werden, empfiehlt sich bei einer Verschmelzung einer GmbH oder UG in jedem Fall eine Beratung mit einem Experten eines jede Vertragsstaats. Sollten Sie die Verschmelzung beziehungsweise Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft ins Ausland und insbesondere nach England, Irland, Malta oder in die USA planen, stehen wir Ihnen gern für individuelle Informationen zur Verfügung. Ein Beratungsgespräch können Sie bei uns ganz einfach buchen.