Restrukturierung eines Unternehmens
Unternehmen unterliegen ständigen Veränderungen am Markt. Immer wieder werden sie vor Herausforderungen gestellt und müssen sich an Änderungen innerhalb von Wirtschaft oder Gesellschaft anpassen. Um einer Unternehmenskrise vorzubeugen, kann daher mitunter eine Restrukturierung erforderlich sein. Im Rahmen dessen kann für Unternehmer auch die Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland zu einer sinnvollen Lösung werden.
Gründe für die Restrukturierung eines Unternehmens
Die technologische Entwicklung
Gründe für eine Restrukturierung kann es viele geben. Einer davon ist beispielsweise die technologische Entwicklung. Sie kann sogar dazu führen, das im Bereich neuer Technologien tätige Unternehmen absehen können, dass sie aufgrund technologischer Neuentwicklungen irgendwann nicht mehr konkurrenzfähig sein könnten.
Dann kann die Verschmelzung der GmbH oder UG mit einem Unternehmen im Ausland eine Lösung sein, sich der Veränderungen anzupassen und das Unternehmen schnell und geräuschlos zu löschen und sich auf eine berufliche Neuausrichtung zu konzentrieren.
Dies ist natürlich nur möglich, wenn es aufgrund der Marktbedingungen nicht zur Zahlungsunfähigkeit (auch nicht zur drohenden Zahlungsunfähigkeit) oder zur Überschuldung der Gesellschaft gekommen ist. Sollte es bereits Gläubiger geben, die nicht bezahlt werden können, kommen Restrukturierungen in Form der Sitzverlegung nicht in Frage.
In diesem Fall wäre eine Sanierung des Unternehmens in seiner aktuellen Form oder eine Insolvenz erforderlich.
Preisdruck durch die Konkurrenz
Eine Restrukturierung kann auch dadurch erforderlich werden, dass der Preisdruck durch Wettbewerber am Markt steigt.
Dann gilt es, Maßnahmen zu finden, mit denen die eigenen Preise angepasst werden können und mit denen das Unternehmen weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Sieht die Geschäftsführung allerdings, dass sie mit dem Preisdruck nicht Schritt halten kann, aus welchen Gründen auch immer, kann eine Verschmelzung des Unternehmens mit einer Gesellschaft im Ausland ebenfalls Sinn machen, um einer Krise in der Zukunft vorzubeugen.
Neue Beschränkungen am Markt
Neue Beschränkungen, beispielsweise durch Gesetzesänderungen wie Werbeverbote etc., können sogar dazu führen, dass die erfolgreiche Restrukturierung eines Unternehmens im Sitzland gar nicht mehr möglich wäre.
Dies wäre ein Beispiel dafür, dass eine Sitzverlegung des Unternehmens in das Ausland durchaus für wichtige Veränderungen sorgen könnte. Ebenso verhält es sich, wenn es im Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, Lieferengpässe gibt, die in anderen Ländern so nicht vorhanden sind und die sich in naher Zukunft nicht ändern werden.
Unternehmenskrise rechtzeitig verhindern
In all den beschriebenen Beispielen ist essenziell, eine Restrukturierung, beispielsweise in Form der Sitzverlegung der GmbH, vorzunehmen, lange bevor Veränderungen am Markt zu Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und infolgedessen zu drohender Insolvenz führen.
Krise von Unternehmen vorbeugen durch Sitzverlegung
Sie können absehen, dass die Sanierung Ihres Unternehmens in der Zukunft notwendig werden wird? Statt aufwendigem Change Management wünschen Sie sich einen konsequenten Turnaround und wollen sich von der Gesellschaft lösen? Dann kommt statt einem arbeitsintensiven Restrukturierungsplan für Sie vielleicht die Sitzverlegung der GmbH in Frage. Eine Sitzverlegung nach Irland, Malta, England oder in die USA ist in nur 6 einfachen Schritten möglich.
Unterstützung erhalten Sie in Fragen der Restrukturierung Ihres Unternehmens in Form von einer Sitzverlegung von unseren Experten für die Verschmelzung von Gesellschaften mit einem Unternehmen im Ausland. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin und erfahren Sie, welche Chancen Sie in Ihrer Situation haben und wie der Ablauf einer Sitzverlegung ist.