Die Liquidation einer GmbH - Was passiert mit dem Stammkapital?

Für die Liquidation einer GmbH kann es viele Gründe geben. Da bei der Gründung in das Unternehmen Stammkapital eingezahlt wurde, stellt sich bei einer GmbH-Auflösung schnell die Frage: Was passiert mit dem Stammkapital? Wir haben die Antwort hierauf für Sie parat!

Was passiert mit Stammkapital bei GmbH-Auflösung?

Das Stammkapital fließt bei Auflösung der GmbH an die Gesellschafter zurück. Dabei ist aber zu beachten, dass die Auflösung einer Gesellschaft kein schneller Prozess ist. Ist der Gesellschafterbeschluss zur Liquidation der GmbH veröffentlicht, darf das Stammkapital während dem sogenannten Sperrjahr nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden.

Mit dieser Maßnahmen sollen Gläubiger bei Auflösung der Gesellschaft geschützt sein, die ggf. noch Ansprüche geltend machen wollen. Bis die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht und das Stammkapital ggf. ausgezahlt wird, vergeht nach dem Auflösungsbeschluss also mindestens ein Jahr.

Ob das Stammkapital nach Ablauf des Sperrjahres an die Gesellschafter ausgezahlt wird, kann zudem von den Gründen für die Liquidation einer GmbH abhängen. Hat der Geschäftsführer beispielsweise Insolvenz angemeldet, muss damit gerechnet werden, dass mit dem Stammkapital Verbindlichkeiten gedeckt werden.

Die Höhe des auszuzahlenden Stammkapitals

Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Gründung einer GmbH ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 EUR.

Wird das Stammkapital bar eingezahlt, müssen dabei mindestens 12.500 EUR eingezahlt werden.

Sacheinlagen möglich

Neben der Bareinzahlung des Stammkapitals sind auch Sacheinlagen möglich. Dazu können beispielsweise Maschinen oder Immobilien sei. Es kann sich aber auch um nicht materielle Güter handeln. Hierzu zählen beispielsweise Patente oder Lizenzen.

Sacheinlage in voller Höhe zu leisten

Sacheinlagen müssen, anders als Bareinlagen, in voller Höhe geleistet werden. Dies gilt auch, wenn ein Teil der Einzahlung des Stammkapitals per Bareinzahlung erfolgt.

Das Stammkapital ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Dementsprechend ist auch bei Liquidation der GmbH schnell ersichtlich, wie viel Kapital an welchen Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Was passiert bei Insolvenz mit dem Stammkapital?

Ob nach der Löschung der GmbH überhaupt noch Teile der Einlagen wieder an die Gesellschafter zurückfließen, kommt auf die Höhe von Verbindlichkeiten und Kosten für Liquidatoren & Co. an.

Vermögen geht erst an Gläubiger, dann an Gesellschafter

Ist der Grund für die Auflösung einer GmbH die Insolvenz, werden im Laufe des Insolvenzverfahrens zunächst die Gläubiger befriedigt. Ist danach noch Vermögen vorhanden, kann es nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und der GmbH-Liquidation an die Gesellschafter entsprechend der im Gesellschaftsvertrag genannten Gesellschaftsanteile ausgeschüttet werden. Bei Vermögenslosigkeit bzw. Befriedigung der Gläubiger aus dem gesamten Stammkapital kann auch keine Auszahlung erfolgen.

Natürlich kann es, so wie es das GmbH-Gesetz im § 60 Abs. 1 und 2 definiert, noch viele andere Gründe für die Liquidation der GmbH geben, so zum Beispiel Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG, wegen des Ablaufs der von vornherein im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit (§ 60 Abs. 1 Punkt 7 GmbHG). Oder ganz einfach aus dem Grund, dass die Gesellschafter in Mehrheit den Auflösungsbeschluss gefasst haben. Möchten Sie als Gesellschafter auf Ihre Vermögenswerte nicht erst nach dem Sperrjahr zugreifen, können Sie mit anderen Schritten zu einer schnelleren Abwicklung der Geschäfte und Löschung der GmbH im Handelsregister gelangen.

Sitzverlegung der GmbH nutzen

Ist Ihr Unternehmen weder von (drohender) Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung betroffen und Sie möchten Ihre GmbH auflösen, müssen Sie, ist der Gesellschaftsbeschluss gefasst und der Liquidator eingesetzt, also bei einem Liquidationsverfahren mit Liquidator & Co. mindestens ein Jahr warten, bis Sie auf das eingezahlte Stammkapital zugreifen können. Gerade, wenn Sie ganz neue Wege beschreiten und sich neuen Aufgaben widmen möchten, kann Ihnen dieses Stammkapital aber mitunter zugutekommen.

In diesem Zusammenhang bietet Ihnen die Sitzverlegung der GmbH deutliche Vorteile. Durch die Verschmelzung einer gesunden GmbH mit einem Unternehmen im Ausland haben Sie die Option, die Auflösung des Geschäftsbetriebs schneller voranzutreiben. Verlegen Sie den Sitz Ihrer GmbH beispielsweise nach England, Irland, Malta oder in die USA, dauert es in der Regel nur vier bis sechs Wochen, bis die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht ist.

Welche Schritte Sie hierfür genau unternehmen müssen, erklären wir Ihnen gern ausführlich in einem Beratungsgespräch. Dabei ist zu beachten, dass dies nur bei einem gesunden Unternehmen möglich ist. Es darf also weder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens vorliegen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und ist die Zustimmung aller Gesellschafter gegeben, bietet Ihnen Sitzverlegung jedoch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Wünschen Sie sich dahingehend Unterstützung und möchten Ihre Möglichkeiten genau kennenlernen, haben Fragen zum Prozess oder zum nötigen Beschluss von Gesellschaftern, helfen wir Ihnen gern weiter. Wir haben diesbezüglich bereits viele Fälle betreut und viele Mandanten bei der Sitzverlegung ihres Unternehmens unter Einhaltung aller Vorschriften geholfen.

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Mit dem Insolvenzplan aus der Insolvenz

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GmbH Liquidation rückgängig machen - geht das?