Sitzverlegung einer GmbH - der beste Zeitpunkt
Sie planen die Sitzverlegung oder Änderung der Geschäftsanschrift Ihrer GmbH beispielsweise wegen eines Wegzugs ins Ausland? Dann können Sie mit dem richtigen Zeitpunkt Schwierigkeiten vermeiden und Steuern sparen.
Sind Sie Eigentümer einer GmbH und planen, Ihren Wohnsitz zu verlegen sowie zugleich die Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland, können Sie von einer Wegzugsteuer betroffen sein. Hierbei handelt es sich um eine Variante der Einkommensteuer. Mit dieser müssen Sie sich dann auseinandersetzen, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und ins Ausland umziehen.
Verlegung von Wohnsitz und Sitz der GmbH geschickt wählen
Für die Wegzugsteuer gilt, je eher die Änderung des Gesellschaftssitzes erfolgt, umso besser. Grund dafür ist, dass die Wegzugsteuer an den Wert von Unternehmen und Gewerbe geknüpft ist.
Die Vorteile langfristiger Planung bei Sitzverlegung
Kann man davon ausgehen, dass das Unternehmen noch jung ist und noch keine großen Gewinne erzielt, lässt sich gegenüber dem Finanzamt leichter argumentieren, dass dafür niemand einen signifikanten Preis zahlen würde.
In der Regel ist es daher so, dass man davon ausgehen kann, je eher der Betriebssitz geändert und in eine Stadt oder Gemeinde in einem anderen Land gelegt wird, umso weniger ist das Unternehmen (noch) Wert. Eine Adressänderung bzw. Verlegung des Gesellschaftssitzes hat, so die Folge dieser Argumentation, dann wenig wirtschaftliche Auswirkungen.
Anteile an der GmbH halten oder abgeben?
Noch besser wäre es aus steuerlicher Sicht allerdings, wenn man als Geschäftsführer seine Anteile an der GmbH abgeben kann, sei es durch Verkauf der Anteile des Unternehmens, durch Schenkung oder durch Einbringung der Anteile in eine Personengesellschaft. Dies gilt vor allem auch dann, wenn trotz des geringen Alters der Firma und geringer oder gänzlich fehlender Gewinne von einem hohem Wert ausgegangen werden kann.
Ausnahmen bei Sitzverlegung oder Änderung der Geschäftsanschrift beachten
Ist eine Gesellschaft beispielsweise beim Handelsregister mit der Entwicklung von Software eingetragen, kann es Ihnen passieren, dass bei Verlegung des Firmensitzes ins Ausland grundsätzlich von einem hohen Wert ausgegangen wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie eine Marke registriert haben.
Eine GmbH, die Software produziert kann von einer hohen Bewertung bei Sitzverlegung ins Ausland ausgehen.
Hinsichtlich des Zeitpunktes lässt sich daher sagen, dass der absolut günstigste Zeitpunkt für eine Verlegung von Wohnsitz und Firmensitz ist, bevor Sie überhaupt die Gesellschaft gegründet haben und etwaige Handelsregisteranmeldungen erfolgt sind. Dann ist eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung problemlos möglich.
Ist die Handelsregisteranmeldung dagegen schon getätigt und hat die Gesellschaft ihre Tätigkeit schon längst aufgenommen, können Sie sich vor der Wahl oder gar Anmeldung eines neuen Sitzes mit uns in Verbindung setzen.
Zur Sitzverlegung GmbH beraten lassen
Wir helfen Ihnen bei den nötigen Änderungen, beraten Sie zum Zeitpunkt einer Gewerbeummeldung und finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen für die Sitzverlegung oder die Änderung der Geschäftsanschrift. Dies kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise einen Neustart im Ausland planen. Es kann aber auch verschiedene andere Gründe für eine Sitzverlegung geben.
Zeitpunkt für Sitzverlegung und Änderung von Wohnsitz unterscheiden
Ändert sich für Sie nicht nur Ihre Geschäftsadresse, sondern planen Sie auch unabhängig von Ihrer Funktion als Geschäftsführer einen privaten Umzug ins Ausland, gelten hinsichtlich des Zeitpunktes andere Maßstäbe. Dieser hat dann nichts mit einer gegebenenfalls anfallenden Wegzugsteuer zu tun, sondern kann sich darauf auswirken, wo Sie Einkommensteuer zahlen. Hierbei wird oft die 183-Tage-Regel genannt.
Sie trifft Sie also nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson, die ihren Wirtschafts- und Lebensmittelpunkt die meiste Zeit des Jahres, mindestens also 183 Tage in einem Land hat und dementsprechend dort besteuert wird.
Je nach Wahl des Wohnsitzlandes kann dies durchaus die Höhe der Steuern massiv beeinflussen. Daher sollten Sie einen Umzug auch auf privater Ebene sorgfältig hinsichtlich des besten Zeitpunktes planen und die Folgen gut durchdenken.