Firmeninsolvenz in England - Was ist anders als in Deutschland?
Ebenso wie bei der Privatinsolvenz, so gibt es auch hinsichtlich der Firmeninsolvenz in England viele Unterschiede zum Insolvenzverfahren in Deutschland. Erfahren Sie, durch welche Eigenheiten sich die Insolvenz in England auszeichnet und welche Unterschiede es hinsichtlich des deutschen Insolvenzrechtes gibt.
Keine Anmeldepflicht der Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Die Unterschiede zwischen der Firmeninsolvenz in England und Deutschland beginnen schon damit, dass in England keine gesetzliche Notwendigkeit besteht, eine Insolvenz anzumelden. Während der Geschäftsführer eines Unternehmens in Deutschland bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung also gesetzlich gezwungen ist, die Insolvenz anzumelden, ist dies in England nicht der Fall. Eine zahlungsunfähige oder überschuldete Limited kann also fortbestehen bleiben, ohne dass sich der Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung schuldig macht und entsprechend haftbar wäre.
Allerdings sind die Möglichkeiten eines insolventen Unternehmens auch in England begrenzt und betrügerische Handlungen sind auch hier nicht erlaubt. Der Geschäftsführer kann also dort auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn dem Unternehmen der Betrug von Kunden oder Lieferanten nachgewiesen werden kann. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen Ware bestellt, aber von vornherein weiß, dass die Bezahlung nicht erfolgen kann.
Liquidation statt Insolvenzverfahren
Ein Unternehmen, das Schulden hat, hat in England somit die Möglichkeit zu schließen, während in Deutschland die Insolvenzeröffnung erfolgen würde.
Ein Sperrjahr, wie es das Liquidationsverfahren in Deutschland vorsieht, gibt es dabei ebenfalls nicht.
Für ein Unternehmen, das keine Schulden hat, ist eine Liquidation in England somit innerhalb von verhältnismäßig kurzer Zeit realisierbar. Nach nur drei Monaten wird die Auflösung und im Amtsblatt sowie im Companies House veröffentlicht. Gläubiger, oder auch die Steuerbehörde HMRC, können die Schließung der Gesellschaft stoppen lassen. Legt jedoch niemand Widerspruch ein, erfolgt die Löschung des Unternehmens. Zwar können etwaige Gläubiger noch sieben Jahre nach der Liquidation die Reaktivierung der Gesellschaft beantragen, allerdings gilt dies als kostenintensiv.
Insolvente Unternehmen können sich zudem für eine sogenannte freiwillige Liquidation, die „Creditors’ Voluntary Liquidation“ (CVL), entscheiden. Dabei werden sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens verkauft und der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Im Anschluss erfolgt die Auflösung der Gesellschaft.
Die freiwillige Liquidation bei Insolvenz
Das Insolvenzrecht von England sieht also das freiwillige Liquidationsverfahren vor, wenn das Unternehmen von sich aus den Schritt der Liquidation geht und nicht erst durch einen Gerichtsbeschluss hierzu gezwungen ist.
Beschließt ein Unternehmen die Liquidation, wird mit dem Liquidationsbeschluss ein Insolvenzverwalter als Liquidator ernannt. Unter seiner Aufsicht soll sichergestellt werden, dass die Gläubiger entsprechend ihrer Forderungsanmeldung befriedigt werden.
Als ein Vorteil dabei, dass der Schuldner selbst die Liquidation einleitet, wird angesehen, dass eine geordnete Abwicklung der Geschäfte möglich ist. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Vermögen gerecht an die Gläubiger verteilt wird. Zudem gilt das Verfahren als deutlich weniger zeit- und kostenintensiv als eine Zwangsliquidation. Im Vergleich zum deutschen Insolvenzverfahren ist die Liquidation ebenfalls innerhalb eines deutlich geringeren Zeitraums möglich.
Gläubigerschutz im englischen Insolvenzrecht: die "Administration"
Eine Alternative zur Liquidation ist zudem die Beantragung des Gläubigerschutzes, ähnlich wie beim Schutzschirmverfahren, welches das deutsche Insolvenzrecht kennt. In diesem Fall wird das Unternehmen unter Kontrolle eines zugelassenen Insolvenzverwalters gestellt.
Das Gericht verhängt ein Moratorium, während dem die Gesellschaft vor den Forderungen der Gläubiger geschützt ist und stoppt rechtliche Schritte im Rahmen der Insolvenz. Mit der Verwaltung wird in der Regel die Sanierung des Unternehmens und die anschließende Fortführung beabsichtigt. Es kann aber auch der Verkauf des Unternehmens in die Wege geleitet werden.
Diese Maßnahme kommt allerdings nur dann in Frage, wenn sie aus wirtschaftlicher Sicht tatsächlich als sinnvoll erscheint. Bei Kleinstunternehmen beispielsweise wäre dies nicht der Fall.
Privatinsolvenz in England - eine Alternative für private Schuldner?
Im Fall einer Privatinsolvenz ergeben sich England, ebenso wie bei der Firmeninsolvenz ebenfalls einige Unterschiede. Wenn Sie sich vorstellen können, Ihren Lebensmittelpunkt nach England oder auch Irland zu verlegen, können Sie im Rahmen des EU-Insolvenzverfahrens eine kürzere und zumeist auch entspanntere Zeit bis zur Restschuldbefreiung verbringen.
Haben Sie Fragen zur Liquidation, zur Firmeninsolvenz in England oder auch zur Privatinsolvenz in Irland, können Sie sich gern für eine Beratung an uns wenden!